Skip to content
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Buchungen und Leistungen von: Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice Florian Cukic Werner-Erkens-Str. 10 50226 Frechen Deutschland Telefon: 0176 70922428 E-Mail: info@flosfahrzeugpflege.de Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2. Leistungen Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice bietet Dienstleistungen rund um Fahrzeugpflege, Fahrzeugaufbereitung, Lackpflege, Fahrzeugschutz und Folienservice an. Zum Leistungsangebot gehören insbesondere: Allgemeine Innen- und Außenaufbereitung, Polster- und Lederpflege, Lackaufbereitung, Nano- und Ceramic-Versiegelung, PPF-Steinschlagschutzfolie, Frontscheiben-Austausch, Beulenentfernung und Hagelschaden-Reparatur, Nano-Scheibenversiegelung, Ozon-Behandlung, Motorwäsche, Wohnwagen-, Anhänger- und Wohnmobil-Aufbereitung, Car-Wrapping sowie Wasch-Abos. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, der Buchungsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden. 3. Vertragsschluss Anfragen über die Website, per Kontaktformular, Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über sonstige Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice ein individuelles Angebot erstellt und der Kunde dieses Angebot ausdrücklich annimmt oder wenn ein Termin nach vorheriger Absprache verbindlich bestätigt wird. Die bloße Nutzung des Kontaktformulars, der Termin- & Preisanfrage oder des WhatsApp-Buttons stellt noch keinen verbindlichen Auftrag dar. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. 4. Preise und Zahlung Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder individuell vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG angewendet werden, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Zahlung ist spätestens nach Abschluss der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice ist berechtigt, bei größeren Aufträgen, insbesondere bei PPF-Steinschlagschutzfolie, Car-Wrapping, Frontscheiben-Austausch, umfangreichen Aufbereitungen, Sonderbestellungen oder individuell beschafften Materialien, eine Anzahlung zu verlangen. Bereits bestellte Sondermaterialien, Folien, Ersatzteile oder speziell für den Kunden beschaffte Waren können bei Stornierung gesondert berechnet werden, soweit sie nicht anderweitig verwendet werden können. 5. Termine, Zugang und Mitwirkungspflichten Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich ist und sich in einem Zustand befindet, der die vereinbarte Leistung ermöglicht. Bei mobilen Leistungen hat der Kunde einen geeigneten Arbeitsplatz bereitzustellen. Dazu gehören ausreichend Platz, sichere Arbeitsbedingungen und, sofern vorher vereinbart oder für die Leistung erforderlich, Zugang zu Strom und Wasser. Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Gegenstände, Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lose Gegenstände vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen. Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, kann Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice den entstandenen Aufwand oder eine angemessene Ausfallpauschale berechnen. 6. Stornierung und Terminverschiebung Terminverschiebungen oder Stornierungen sind so früh wie möglich mitzuteilen. Bei kurzfristiger Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice vor, eine angemessene Ausfallpauschale zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Bereits entstandene Kosten, insbesondere für bestellte Folien, Ersatzteile, Spezialmaterialien, externe Dienstleistungen oder Vorbereitungsarbeiten, können dem Kunden zusätzlich berechnet werden. 7. Fahrzeugzustand und Dokumentation Vor Beginn der Arbeiten kann der Zustand des Fahrzeugs dokumentiert werden, insbesondere durch Fotos, Videos oder ein Übergabeprotokoll. Der Kunde ist verpflichtet, bekannte Vorschäden, Lackschäden, Nachlackierungen, Rost, Steinschläge, lose Bauteile, technische Defekte, Undichtigkeiten, defekte Elektronik, beschädigte Innenraumteile oder sonstige Besonderheiten vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice haftet nicht für bereits vorhandene Schäden oder Schäden, die aufgrund von Vorschäden, Materialermüdung, mangelhafter Vorarbeit, unsachgemäßer Nachlackierung, verdeckten Mängeln oder altersbedingtem Verschleiß sichtbar werden. 8. Fahrzeugpflege, Reinigung, Politur und Versiegelung Das Ergebnis von Pflege-, Reinigungs-, Polier- und Versiegelungsarbeiten hängt wesentlich vom Ausgangszustand des Fahrzeugs ab. Eine vollständige Entfernung aller Kratzer, Flecken, Gerüche, Verfärbungen, Gebrauchsspuren, Lackdefekte oder Verschmutzungen kann nicht garantiert werden. Bei außergewöhnlich stark verschmutzten Fahrzeugen, Tierhaaren, Schimmel, Nikotin, Erbrochenem, Blut, Öl, Harz, Teer, starken Gerüchen oder sonstigem erheblichem Mehraufwand können zusätzliche Kosten entstehen. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit vorab informiert. Versiegelungen und Schutzprodukte unterliegen natürlichem Verschleiß. Ihre Haltbarkeit hängt unter anderem von Nutzung, Pflege, Witterung, Waschverhalten, Fahrleistung und äußeren Einflüssen ab. 9. Ozon-Behandlung Die Ozon-Behandlung dient der Reduzierung unangenehmer Gerüche im Fahrzeug. Ein vollständiges oder dauerhaftes Entfernen aller Gerüche kann nicht garantiert werden, insbesondere wenn die Geruchsquelle weiterhin vorhanden ist oder tief in Polster, Teppiche, Lüftungssysteme oder andere Materialien eingedrungen ist. Vor einer Ozon-Behandlung können je nach Zustand des Fahrzeugs zusätzliche Reinigungsarbeiten erforderlich sein. Diese werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind. Der Kunde ist verpflichtet, Hinweise zur Nutzung des Fahrzeugs nach der Ozon-Behandlung zu beachten. 10. Motorwäsche Eine Motorwäsche erfolgt nur nach vorheriger Prüfung und auf Grundlage des sichtbaren Fahrzeugzustands. Trotz sorgfältiger Durchführung können bei älteren Fahrzeugen, undichten Bauteilen, vorgeschädigter Elektrik, porösen Dichtungen, offenen Steckverbindungen oder bereits bestehenden technischen Mängeln Risiken bestehen. Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice haftet nicht für Schäden, die auf bereits vorhandene technische Defekte, undichte Bauteile, Materialermüdung, unsachgemäße Vorarbeiten oder verdeckte Mängel zurückzuführen sind. 11. PPF-Steinschlagschutzfolie und Car-Wrapping PPF-Steinschlagschutzfolie und Car-Wrapping sind handwerkliche Leistungen. Geringfügige Abweichungen, Kanten, Überlappungen, Einschlüsse, Staubpunkte, minimale Schnitt- oder Ansatzstellen sowie technisch bedingte Toleranzen können je nach Fahrzeugform, Lackzustand und Material auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern sie das übliche Maß nicht überschreiten. Die Haltbarkeit von Folien hängt von Material, Pflege, Nutzung, Witterung, Waschverhalten, Laufleistung, Fahrzeugzustand und äußeren Einflüssen ab. Der Kunde erhält Pflege- und Nutzungshinweise, insbesondere dazu, wann das Fahrzeug nach der Folierung wieder gewaschen oder stark beansprucht werden darf. Für Schäden durch unsachgemäße Pflege, Hochdruckreiniger, aggressive Reinigungsmittel, ungeeignete Waschanlagen, mechanische Einwirkung, Steinschläge, Unfälle, Witterungseinflüsse oder sonstige äußere Einwirkungen übernimmt Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice keine Haftung. Bei nachlackierten, beschädigten, schlecht haftenden oder vorgeschädigten Lackflächen besteht das Risiko, dass sich Lack beim Verkleben oder Entfernen der Folie löst. Für solche Schäden wird keine Haftung übernommen, sofern sie auf den Zustand des Lacks oder auf Vorschäden zurückzuführen sind. Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellungen, Mustern, Chargen und der tatsächlichen Folie können technisch bedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich sind. 12. Frontscheiben-Austausch Der Frontscheiben-Austausch erfolgt nach vorheriger Prüfung und Absprache. Je nach Fahrzeug können Sensoren, Kameras, Assistenzsysteme, Regensensoren, Lichtassistenten, Heizungen oder Kalibrierungen betroffen sein. Erforderliche Zusatzarbeiten, Kalibrierungen, externe Dienstleistungen oder zusätzliche Ersatzteile werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Der Kunde ist verpflichtet, Hinweise zur Aushärtungszeit, Nutzung, Sicherheit und Fahrzeugfreigabe nach dem Austausch zu beachten. 13. Beulenentfernung und Hagelschaden-Reparatur Die lackschadenfreie Beulenentfernung ist nur möglich, wenn Lack, Material und Schadensbild dafür geeignet sind. Ein vollständig unsichtbares Ergebnis kann nicht in jedem Fall garantiert werden. Das Ergebnis hängt insbesondere von Größe, Tiefe, Position, Zugänglichkeit, Materialspannung, Lackzustand und vorhandenen Vorschäden ab. Bei beschädigtem Lack, scharfen Knicken, gedehntem Blech, Rost, Nachlackierungen oder sonstigen Vorschäden kann eine lackschadenfreie Reparatur nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sein. 14. Wohnwagen-, Anhänger- und Wohnmobil-Aufbereitung Für die Aufbereitung von Wohnwagen, Anhängern und Wohnmobilen gelten die Regelungen zu Fahrzeugpflege, Reinigung, Politur und Versiegelung entsprechend. Der tatsächliche Aufwand kann je nach Größe, Aufbau, Material, Verschmutzung, Alter und Zugänglichkeit stark variieren. Bei besonders großen Fahrzeugen, starken Verschmutzungen, Algen, Moos, Harz, verwitterten Oberflächen oder schwer zugänglichen Bereichen können zusätzliche Kosten entstehen. Der Kunde wird hierüber nach Möglichkeit vorab informiert. 15. Wasch-Abo Beim Wasch-Abo vereinbaren Kunde und Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice einen bestimmten Zeitraum sowie eine bestimmte Anzahl an Wäschen pro Monat. Der genaue Umfang, die Laufzeit, die monatliche Waschanzahl, der Preis und weitere Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Nicht genutzte Wäschen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Wasch-Abo ist fahrzeuggebunden und nicht ohne vorherige Zustimmung auf andere Fahrzeuge übertragbar. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, kann das Wasch-Abo mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice behält sich vor, Wasch-Abo-Termine nach Verfügbarkeit zu vergeben. Ein Anspruch auf bestimmte Uhrzeiten oder Tage besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 16. Abnahme und Mängel Nach Abschluss der Leistung hat der Kunde das Fahrzeug beziehungsweise die erbrachte Leistung zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind möglichst direkt bei Übergabe oder unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen. Bei berechtigten Mängeln hat Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice zunächst das Recht zur Nachbesserung. Kein Mangel liegt vor bei üblichen Gebrauchsspuren, technisch unvermeidbaren Abweichungen, alters- oder nutzungsbedingten Veränderungen, Vorschäden, Schäden durch falsche Pflege, äußere Einwirkungen oder nachträgliche Veränderungen durch den Kunden oder Dritte. 17. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für erbrachte Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. 18. Haftung Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für persönliche Gegenstände, Wertsachen, Bargeld, technische Geräte oder lose Gegenstände im Fahrzeug ist ausgeschlossen, sofern Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. 19. Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen erlöschen, insbesondere wenn Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular werden dem Kunden bereitgestellt, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. 20. Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice. 21. Verbraucherstreitbeilegung Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unternehmer, die eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, können nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Informationspflichten gegenüber Verbrauchern haben. 22. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Flo’s Fahrzeugpflege und Folienservice. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: Mai 2026
Professionelle Fahrzeugpflege & Folienservice mit Liebe zum Detail – für mehr Glanz, Schutz und Werterhalt in Köln und Umgebung.
Wie Sie uns finden
Werner-Erkens-Straße 10, 50226 Frechen
Florian Cukic
CEO von Flo's Fahrzeugpflege & Folienservice
Kontaktieren Sie uns
0176 7092 2428
info@flosfahrzeugpflege.de
Flo´s Fahrzeugpflege & Folienservie © Alle Rechte vorbehalten